Förderantrag
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Höhe der staatlichen Förderung wird Jahr für Jahr vom Freistaat Bayern neu festgelegt. Sie können auf der dazugehörigen Website sich hierzu erkundigen.
Welche Tablets werden bezuschusst?
Das iPad kann nur dann gefördert werden, wenn…
- Ihr Kind Mitglied einer Projektklasse (Tabletklasse) ist.
- für Ihr Kind bislang noch kein Tablet gefördert wurde.
- das iPad den Mindestanforderungen entspricht: iPad der aktuellen (oder letzten) Generation mit präzisem Stift
- das Gerät in einem gewissen Zeitraum erworben wurde. Dieser wird per Schulmanager an die Eltern bekannt gegeben, sobald er offiziell festliegt.
(einfacher: Sie kaufen das iPad über einen Warenkorb der Schule, Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt „Gerätekauf“)
Förderzeitraum (Zeitraum zum Kauf eines iPads)
Zitat (BayMBl. 2024 Nr. 278 vom 19. Juni 2024):
Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts (…) einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie funktioniert die Beantragung?
Den Antrag zur Förderung des Tablets können Sie über das Portal
einreichen. Auf den Zeitpunkt der Auszahlung hat die Schule keinen Einfluss.
Wichtig ist hierbei der Nachweis, dass das Tablet wirklich bezahlt wurde (z. B. Kontoauszug bei Bestellung über Online-Händler, „Zahlung erhalten“ – Vermerk auf der Rechnung,…).
Seit dem Schuljahr 2024/25 ist eine manuelle Abgabe des Förderantrags nicht mehr notwendig. Es reicht, wenn Sie den Antrag online stellen und im Zuge dessen über das Portal der acs-group die Rechnung und – wenn notwendig – den Zahlungsbeleg digital hochladen.
Gehört das iPad trotzdem mir?
Das iPad gehört Ihnen bzw. Ihrem Kind. Sollte Ihr Kind unsere Schule (vorzeitig) verlassen, behalten das Tablet weiterhin und die Administration (MDM) wird entfernt.